Vertragsrecht und Grundbuchsrecht – bei Ihren Anwälten in Oberwart, Burgenland und Wiener Neustadt,  Niederösterreich

Das Vertrags- und Grundbuchrecht besteht aus mehreren Teilbereichen, z.B.:

  • Kaufverträge samt Treuhandabwicklung

  • Schenkungsverträge

  • Übergabsverträge

  • Tauschverträge

  • Mietverträge

  • Gesellschaftsverträge

  • Grundbucheintragungen sowie Grenz- und Dienstbarkeitsfragen

  • Pachtverträge (Unternehmen, Landwirtschaften, Gasthäuser etc.)

  • Vertretung gegenüber Behörden (Grundverkehr), Gerichten (Verlassenschaftsgericht), Länder (Lastenfreistellung betreffend Wohnbauförderung), Banken (Lastenfreistellung betreffend Pfandrechte, Finanzierung samt Pfandrechtseinverleibung) etc.

Vertragsrecht

Ob Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Tausch-,  Miet-, Pacht-, Gesellschafts- oder Servitutsvertrag: Beim Abschluss von Verträgen ist die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung absolut empfehlenswert.

Jeder Vertrag muss die folgenden Punkte unbedingt beinhalten:

  • eine exakte Definition und Festlegung des Vertragsgegenstandes

  • die Regelung sämtlicher finanziellen Aspekte

  • eine klar definierte Festlegung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

  • allfällige Gründe für eine Vertragsauflösung

  • die Folgen eines Vertragsbruches

Lückenlose Kontrolle und durchdachte Formulierungen für rechtliche Absicherung

Wir behalten für Sie den Überblick – die Vertragsklauseln wollen wohlüberlegt formuliert, alle von Ihnen gewünschten Vertragsinhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Auch Behördenwege übernehmen wir für Sie – von Gewerbebehörde über Finanzamt bis hin zu Firmen- und Grundbucheintrag.

Verträge immer in die Hände eines Anwaltes legen

Jeder Vertrag ist individuell – die Vertragsparteien wollen stets ihre eigenen Interessen optimal festgehalten wissen. Ein durchdacht gestalteter Vertrag verhindert spätere Konflikte (und daraus resultierende Anwaltskosten) und sollte daher immer unter Beiziehung eines Rechtsanwalts aufgesetzt werden. Durch seine Erfahrung ist er am besten dazu qualifiziert, mögliche Problem- und Streitpunkte zu antizipieren und so Problempotenziale bereits bei der Vertragserstellung zu eliminieren.

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