Erbrecht: Ihre Anwälte vertreten Sie in allen Fragen rund um die Vermögensnachfolge – in Oberwart, Burgenland und in Wiener Neustadt, Niederösterreich

Das Erbrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Rechtsnachfolge einer Person im Ablebensfall hinsichtlich der Vermögenswerte regeln. Der oder die Erben werden durch Antreten des Erbes Gesamtrechtsnachfolger; das bedeutet, dass damit auch bestehende Schulden des Verstorbenen auf den Erben übergehen können. Unterzeichnen Sie daher eine Erbantrittserklärung nie leichtfertig – das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes kann Sie in diesem Fall vor folgenreichen Fehlentscheidungen bewahren.

Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht umfassen unter anderem:

  • Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen

  • Registrierung im Testamentsregister

  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

  • Erstellung von Vorsorgevollmachten

  • Erstellung von Patientenverfügungen

Bei der Nachlassplanung gibt es zahlreiche Dinge zu bedenken und es ist anzuraten, die Vermögensnachfolge möglichst früh zu regeln. Wir beraten Sie in allen Fragen und erledigen sämtliche Vertragserstellungen und Formalitäten.

Das Erbrecht ist ein Rechtsbereich, in dem es häufig zu Streitigkeiten kommt. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!

+43 3352 32508 E-Mail

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